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Bürozeiten

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und nach Vereinbarung

Jahreswechsel_2010_2012_120

Finanz- und Lohnbuchführungen für Einzelunternehmen,
Freiberufler, Personengesellschaften und kleine Kapitalgesellschaften

  • Finanz- und Lohnbuchführung
  • mtl. betriebswirtschaftlichen Auswertungen
  • Abwicklung regelmäßig anfallender Verpflichtungen
  • Krankenkassenmeldungen für Ihre Mitarbeiter
  • Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Jahresabschluss (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung)


  • Selbstverständlich werden alle Ergebnisse mit Ihnen ausführlich besprochen.

    Mit unserem DATEV - Kanzleiprogramm stehen Sie online mit uns in Verbindung. Das optimiert Arbeitsabläufe und entlastet Sie.

     

Finanz- und Steuerplanung als Entscheidungsvorbereitung für Zukunftsprojekte

Beratung vor

  • Unternehmenserweiterungen
  • Veränderungen
  • Investitionen
  • Sanierungsmaßnahmen
  • Nachfolgeregelungen
     

Einkommensteuererklärungen und sämtliche betriebliche Steuererklärungen

Wir erarbeiten Ihre Jahresabschlüsse und werten diese aus.

Wir erstellen Ihre Steuererklärungen mit dem Ziel, Sie zu entlasten und gleichzeitig Ihre Steuerzahlungen zu minimieren.

Wir besprechen mit Ihnen die Ergebnisse und beraten Sie hinsichtlich künftiger Pläne.

 

Private Steuererklärung für Angestellte und Ruheständler

  • Arbeitnehmer bei Zuzugs-und Wegzugsbesteuerung und/oder mit umfangreichen Werbungskosten
  • Immobilieneigentümer mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
  • Arbeitnehmer und Ruheständler mit Kapitalerträgen, Renten und Pensionen
     

Erbschaften Beratung in allen steuerlichen Fragen

Die Nachfolgeregelungen für Betriebe und Privatpersonen werden immer komplexer. Viele Dinge müssen individuell für den Einzelfall geregelt werden. Wir betreuen Sie in allen steuerlichen Fragen zur vorweggenommenen Erbfolge (z.B. bei Grundbesitz- und Betriebsübertragungen) u. erstellen Vergleichsrechnungen über die steuerlich sinnvollsten Gestaltungen. Wir stehen Ihnen von der Erstellung der notwendigen Erklärungen bis zur Veranlagung zur Seite.
 

Grundlage unserer Honararberechnungen

ist die Steuerberatergebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und  Steuerberatungsgesellschaften vom 17. 12. 1981 (BGBl. I 1981 S. 1442) zuletzt geändert durch das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberatergebührenverordnung auf Euro – KostREuroUG – vom 27. 4. 2001 (BGBl. I 2001 S. 751). Die pdf-Datei gibt´s hier zum download.
 

Viktoria Gospos  l Steuerberaterin
Telefon 02132 - 93592-0  l  Telefax 02132 - 93592-22
Am Pfarrgarten 31  l  D - 40667 Meerbusch-Büderich
 

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